Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
Ziel der neuen Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010 ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen (§ 1 GefStoffV).
Zentrales Instrument ist hier die Gefährdungsbeurteilung nach §6, in dessen Rahmen der Arbeitgeber festzustellen hat, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben und hierbei Gefährdungen ausgesetzt sind.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier TRGS 400. Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und macht Vorschläge für die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Abbildung: Anlage 1 zur TRGS 400 Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Fa. chemlab GmbH führt diese Gefährdungsbeurteilung für Sie durch und berät Sie in allen Fragen der Durchführung.
Wenn Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendig werden, so können diese von der Fa. chemlab als nach DIN 17025 zertifiziertes Institut und kompetente Messstelle für Gefahrstoffe ebenfalls durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch inhalative Exposition beim Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt nach der  TRGS 402. Die Vorgehensweise dieser Ermittlung ist in §4 der TRGS näher beschrieben.
Abbildung: Ermittlung der Inhalativen Exposition nachTRGS 402
Handlungshilfen  mit Informationsmaterial findet man unter anderem bei der Bundesanstalt und Arbeitsmedizin:
Portal „Gefährdungsbeurteilung“, |
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