Gutachten, Beratung, Gefährdungsanalyse


Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung


Ziel der neuen Gefahrstoffverordnung  vom 26.11.2010 ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen (§ 1 GefStoffV).

Zentrales Instrument ist hier die Gefährdungsbeurteilung nach §6, in dessen Rahmen der Arbeitgeber  festzustellen hat, ob Beschäftigte Tätigkeiten  mit Gefahrstoffen ausüben und hierbei Gefährdungen  ausgesetzt sind.


Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier  TRGS 400.  Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung  und macht Vorschläge für die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.



Abbildung:  Anlage 1 zur TRGS 400  Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung

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Die Fa. chemlab GmbH führt diese Gefährdungsbeurteilung für Sie durch und berät Sie in allen Fragen der Durchführung.





Wenn Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendig werden, so können diese von der Fa. chemlab als nach DIN 17025  zertifiziertes Institut und kompetente Messstelle für Gefahrstoffe ebenfalls durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch inhalative Exposition beim Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt nach der  TRGS 402.  Die Vorgehensweise dieser Ermittlung ist in §4 der TRGS näher beschrieben.



Abbildung: Ermittlung der Inhalativen Exposition nachTRGS 402


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Handlungshilfen  mit  Informationsmaterial findet man unter anderem bei der Bundesanstalt  und Arbeitsmedizin:

Portal „Gefährdungsbeurteilung“,

www.gefaehrdungsbeurteilung.de

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Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)

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Die chemlab berät Sie bei der Anwendung der Handlungshilfen gern.


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