Hausstaubuntersuchungen nach VDI 4300, Blatt 8
Für Hausstaub gibt es derzeit noch keine verbindliche Definition. Nach der VDI-Richtlinie 4300, Blatt 8, werden im Gegensatz zu „Schwebstaub“ alle Arten von Partikeln verstanden, die in niedergeschlagener Form in Innenräumen anzutreffen sind. Zu diesen Partikeln gehören Feststoffe aus den verschiedensten anorganischen und organischen Materialien sowie Bestandteile aus Hautabschürfungen, Abrieb von Textilien (Fasern und „Wollmäuse“) und Einrichtungsgegenständen, Nahrungskrümel, Ruß, Sand, Mikroorganismen, Pilzsporen und vieles mehr. Die Partikelgrößen reichen dementsprechend von wenigen µm bis hin zu mehreren Millimetern.
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